Vertrags- und Angebotsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Weiterverkauf von Softwarelizenzen Dritter

Letzte Aktualisierung: 26. Juni 2024

Vorbehaltlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Weiterverkauf von Softwarelizenzen Dritter ("Allgemeine Geschäftsbedingungen") erwirbt der Kunde ("Kunde") hiermit die Lizenzen ("Lizenzen"), die für die Nutzung von Softwareprodukten Dritter ("Produkte") erforderlich sind, die von Eficode Oy oder einem verbundenen Unternehmen ("Eficode") angeboten und in einem Bestellformular oder Angebot ("Bestellung") aufgeführt werden.

1. Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten an dem Tag in Kraft, an dem der Kunde das Angebot annimmt. Der Verkauf ist mit dem Kauf endgültig abgeschlossen; eine Rückgabe oder Erstattung der Lizenzen ist ausgeschlossen. Alle Produkte sind proprietär lizenzierte Produkte eines Dritten. Das Recht zur Nutzung der Produkte setzt voraus, dass der Kunde die in Kapitel 2 „Lizenzen“ aufgeführten Nutzungsbedingungen des Lizenzgebers akzeptiert. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben Vorrang vor allen sonstigen Vereinbarungen, Korrespondenzen, Gesprächen oder Absprachen zwischen dem Kunden und dem Lieferanten in Bezug auf den Verkauf von Lizenzen Dritter. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nicht Bestandteil anderer möglicherweise zwischen dem Kunden und dem Lieferanten bestehender Vereinbarungen und werden auch nicht zu deren Bestandteil.

2. Lizenzen

Mit dem Kauf der Lizenzen akzeptiert der Kunde alle relevanten Lizenzbedingungen, Nutzungsbedingungen oder Endbenutzer-Lizenzvereinbarungen von Dritten (zusammenfassend „Lizenzbedingungen“) und erklärt sich damit einverstanden, sämtliche darin enthaltenen Bedingungen zu akzeptieren und einzuhalten. Die Nutzung der im Angebot aufgeführten Produkte ist ohne die Akzeptanz der jeweiligen Lizenzbedingungen des Lizenzgebers nicht möglich. Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder einer anderen Vereinbarung zwischen den Parteien und den Lizenzbedingungen haben die Lizenzbedingungen Vorrang. Die Akzeptanz der Lizenzbedingungen Dritter begründet eine Vereinbarung zwischen dem Drittanbieter als Lizenzgeber und dem Kunden. Der Anbieter ist nicht berechtigt, Bedingungen von Lizenzbedingungen Dritter zu ändern, auf sie zu verzichten, sie anderweitig zu verändern oder zu verhandeln, und ist nicht Partei einer Vereinbarung zwischen dem Kunden und dem Lizenzgeber. Die Lizenzbedingungen Dritter für die im Angebot aufgeführten Produkte sind verfügbar unter:

  1. Atlassian-Kundenvereinbarung

  2. Atlassian Marketplace-Nutzungsbedingungen 

  3. Produktspezifische Bedingungen von Atlassian

  4. JFrog-Lizenzvereinbarung und Nutzungsbedingungen  

  5. Perforce-Lizenzvereinbarungen 

  6. GitHub-Nutzungsbedingungen 

  7. GitLab-Nutzungsbedingungen 

  8. SonarSource Allgemeine Geschäftsbedingungen 

  9. HashiCorp Rechtliches 

  10. Sonatype-Nutzungsbedingungen

  11. Mattermost-Nutzungsbedingungen 

  12. Snyk-Nutzungsbedingungen 

  13. iText-Endbenutzer-Lizenzvereinbarung

  14. F5-Nutzungsbedingungen

  15. Allgemeine Geschäftsbedingungen von Secure Code Warrior

  16. Microsoft-Produktbedingungen

  17. Microsoft SLA

  18. Microsoft DPA

  19. Microsoft-Kundenvereinbarung (MCA)

3. Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen

Der Gesamtbetrag aller im Angebot aufgeführten Produkte wird am Tag des Kaufs gemäß den im Angebot festgelegten Zahlungsbedingungen in Rechnung gestellt. Sofern im Angebot nicht anders angegeben, werden die Preise in US-Dollar (USD) ausgewiesen. Sind die Preise im Angebot in einer anderen Währung als USD angegeben, wird für die Währungsumrechnung der zuletzt von der Nordea Bank veröffentlichte Wechselkurs zum Zeitpunkt des Währungskaufs durch den Lieferanten verwendet. Die im Angebot genannten Preise in lokaler Währung sind daher Schätzpreise zum Datum des Angebots und entsprechen möglicherweise nicht den endgültigen Preisen der Lizenzen. Die Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer (MwSt.). Nach Erhalt einer verbindlichen Auftragsbestätigung vom Kunden bestellt der Lieferant die Lizenzen unverzüglich beim Lizenzgeber. Anschließend liefert der Lizenzgeber die Lizenzen gemäß seinen Lieferbedingungen.

4. Support

Der Lieferant ist nicht für die Wartung oder den Support der Produkte verantwortlich, es sei denn, der Kunde erwirbt diese Leistungen vom Lieferanten im Rahmen einer gesonderten Vereinbarung.

5. Gewährleistung und Haftungsausschluss

Der Anbieter sichert zu und gewährleistet, dass er ein autorisierter Wiederverkäufer der im Angebot aufgeführten Produkte von Drittanbietern ist. Der Anbieter schließt jede Haftung für Produkte von Drittanbietern aus. Der Anbieter ist nicht der Entwickler von Produkten von Drittanbietern und übernimmt keine Verantwortung für die Eignung für einen bestimmten Zweck, Verfügbarkeit, Qualität, zukünftige Funktionalität oder sonstige Eigenschaften von Softwareprodukten von Drittanbietern, die der Kunde erwirbt. Die Rolle des Anbieters beschränkt sich auf die Bereitstellung der Lizenzen für den Kunden. Die Bereitstellung und Nutzung aller vom Kunden erworbenen Produkte unterliegen den Lizenzbedingungen und sonstigen Richtlinien des Lizenzgebers. Aufgrund möglicher Preisanpassungen durch Dritte ist der Anbieter nicht verpflichtet, Lizenzen von Drittanbietern bereitzustellen, wenn das Angebot, das der Anbieter vom Drittanbieter-Lizenzgeber erhalten hat, nicht mehr gültig ist.

6. Personenbezogene Daten

Personenbezogene Daten werden gemäß der Eficode-Datenschutzerklärung verarbeitet.

7. Höhere Gewalt

Keine der Parteien haftet für die Nichterfüllung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wenn diese durch Umstände verursacht wird, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle einer Partei liegen.

8. Haftung

Der Lieferant haftet unter keinen Umständen für direkte, indirekte, zufällige, besondere, Folge-, Straf- oder deliktische Schäden jeglicher Art, die im Zusammenhang mit oder aus der Nutzung oder Leistung der Produkte durch den Kunden entstehen, selbst wenn der Lieferant auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde. Soweit nach geltendem Recht zulässig, ist die Gesamthaftung des Lieferanten im Zusammenhang mit oder aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit auf eintausend Euro (1.000 EUR) beschränkt.